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Umsatzsteuerbefreiung auf Briefmarken & Basisprodukte

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Wichtige Infos an unsere Kundinnen und Kunden

Als Ihr verlässlicher Partner für die Abholung, Verarbeitung und Zustellung Ihrer Postsendungen möchten wir Sie über wichtige Neuerungen informieren, die ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen des neuen Postgesetzes in Kraft treten (mit Klick auf die jeweilige Überschrift erweitern Sie die Ansicht)

Ab dem 1. Januar 2025 kann die CITIPOST GmbH alle Basisprodukte umsatzsteuerfrei anbieten. Dies betrifft…

• Postkarten, Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe
• Einschreiben Einwurf, Einschreiben Übergabe, Einschreiben Übergabe mit Rückschein
• Warensendungen
• Förmliche Zustellungen (PZA)

Die ab diesem Datum gültige Standardpreisliste wird ausschließlich umsatzsteuerfreie Preise für diese Produkte ausweisen.

Individuelle Preisangebote mit Mengenrabatten bleiben steuerpflichtig, ebenso wie sonstige portounabhängige Dienstleistungen (z. B. Postfach-Leerung, Servicepauschalen).

Zur Vereinfachung der Preisgestaltung führen wir ab Januar 2025 einen einheitlichen Preis für nationale Tagespostprodukte ein – ohne Unterscheidung zwischen regionalem, nationalem oder DPAG-Versand.

Trotz der gesetzlichen Anpassung der Brieflaufzeiten bleibt die CITIPOST ihrem Leistungsversprechen treu: Wir stellen Ihre Briefe weiterhin zuverlässig und schnell zu. Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben dürfen Briefe ab dem 1. Januar 2025 länger unterwegs sein.

95 % der Briefsendungen müssen innerhalb von drei Tagen (E+3) zugestellt werden (bisher: zwei Tage).
99 % müssen innerhalb von vier Tagen (E+4) zugestellt werden.

Die CITIPOST wird weiterhin alles daran setzen, Ihre Post so schnell wie gewohnt zuzustellen.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Postgesetzes in Kraft, die die Kennzeichnung schwerer Pakete vorschreibt. Ziel ist die Verbesserung  der Arbeitssicherheit für Zustellpersonal. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Anbieter von Paketdienstleistungen sowie für Privat- und Geschäftskunden.

Gewichtskategorien und Vorgaben:
Pakete über 10 kg bis 20 kg: Kennzeichnung mit einem gut sichtbaren Hinweis auf das erhöhte Gewicht (z.B. Aufkleber)
Pakete über 20 kg:Kennzeichnung mit einem deutlich abweichenden Hinweis auf das sehr hohe Gewicht sowie die Zustellung durch zwei Personen oder mit Hilfe eines technischen Hilfsmittels.
Einlieferungen: Der Versender ist eigenverantwortlich für die korrekte Kennzeichnung.

Unsere moderaten Preisanpassungen für Briefsendungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die ab dem 1. Januar 2025 gilt.